Flächen zuerst sauber strukturieren
Beginnen Sie nicht mit Tätigkeiten, sondern mit Raumgruppen: Büros, Sanitär, Teeküchen, Verkehrswege, Empfang, Lager und Sonderbereiche. Für jede Gruppe werden Fläche, Bodenart, Nutzung und Reinigungsrisiko erfasst.
- Raumgruppe und Quadratmeter
- Material und Ausstattungsgrad
- Nutzer- beziehungsweise Besucherzahl
- Zutritts- und Sicherheitsanforderungen
Tätigkeit und Intervall eindeutig verbinden
Formulierungen wie „regelmäßig reinigen“ sind nicht prüfbar. Besser ist eine eindeutige Verbindung aus Bauteil, Tätigkeit und Häufigkeit. Auch Sichtreinigung und Vollreinigung sollten klar unterschieden werden.
Der im Auftrag des Umweltbundesamts veröffentlichte Beschaffungsleitfaden unterscheidet unter anderem Unterhalts-, Zwischen-, Grund- und Sonderreinigung. Diese Begriffe helfen, Leistungen fachlich sauber zu trennen.
Qualitätsziel und Kommunikation ergänzen
Definieren Sie, wie Kontrollen stattfinden, wer Abweichungen meldet und in welchem Zeitraum reagiert wird. Ein Leistungsverzeichnis ohne Kommunikationsprozess bleibt unvollständig.
- Prüffrequenz und Verantwortliche
- Dokumentation von Abweichungen
- Frist zur Nachbesserung
- Regeltermin zur Leistungsanpassung
Kurz beantwortet
Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?
Es kann vom Auftraggeber, einer Beratung oder gemeinsam mit dem Reinigungsunternehmen erstellt werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare Flächenbasis.
Wie oft sollte es aktualisiert werden?
Mindestens bei wesentlichen Änderungen von Nutzung, Belegung oder Fläche; zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige gemeinsame Prüfung.
Quellen und Stand
Redaktionell geprüft am 13. August 2026. Externe Quellen öffnen in einem neuen Fenster.
Umweltbundesamt: Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von ReinigungsdienstleistungenHinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, technische oder hygienefachliche Einzelfallberatung.